Das
Betreuungshonorar
Ab dem ersten Geburtstag haben Kinder in Deutschland das Recht auf einen geförderten Betreuungsplatz.
Sie als Eltern haben ein gesetzlich verankertes "Wunsch und Wahlrecht" und dürfen über die Art der Betreuung selbst entscheiden. Die Kindertagespflege ist demnach bis zum dritten Geburtstag eines Kindes mit der Kita gleichgestellt.
Betreuungsplätze bei uns werden von ihrer Kommune, bei uns der Lahn-Dill-Kreis, gefördert. Der Elternbeitrag für eine Betreuung bei der Tagesmutter fällt in der Regel niedriger aus als für die U3 Betreuung in der Kita. Für eine Betreuung bei uns, über 21 Stunden, fällt aktuell ein Elternbeitrag in Höhe von 135€/Monat an. Gibt es Geschwisterkinder in kostenpflichtiger Kita Betreuung, halbiert sich dieser Beitrag.
Das Betreuungshonorar setzt sich aus Fördergeldern und einem Aufwand für Sachleistungen zusammen.
Mit der Zahlung des Betreuungshonorars durch die Kommune werden folgende Leistungen abgegolten:
- Die erzieherischen Leistungen der Tagesmutter
- Die in Zusammenhang mit der Betreuung verbundenen Aufwendungen für die Förderung und Pflege des Kindes
- Kosten für ein warmes Mittagessen
- Aufwendung für Unterkunft, Heizung, Strom etc.
Die Höhe der Elternbeiträge sind folgender Tabelle zu entnehmen.